Gästehaus

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Informationen

Für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler oder Dozierende bieten wir ein Gästehaus in Essen an. Es befindet sich direkt auf dem Campus der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Die Apartments in unserem Gästehaus sind möbliert und voll ausgestattet. Sie verfügen über eine komplett eingerichtete Küche, einen Fernseher, Internetanschluss sowie Waschmaschine und Trockner zur Gemeinschaftsnutzung.

Die Anmietung ist in unseren Gästehäusern immer nur monatsweise (das heißt vom Monatsersten bis Monatsletzten) möglich. Die Apartments können für maximal ein Jahr gemietet werden. Da es sich um Verträge handelt, die für einen festgelegten Zeitraum gelten, können diese nicht gekündigt werden.

Für die Anmietung laden Sie bitte das Anmeldeformular per Rechtsklick (Ziel speichern unter ...) herunter und füllen Sie es aus. Bei Fragen zum Ablauf der Anmietung können Sie uns gerne kontaktieren.

Wichtiger Hinweis: Bis auf Weiteres werden keine neuen Mietverträge für das Gästehaus in Duisburg abgeschlossen.

Anmeldeformular Gästehäuser

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Bewerbung und Ablauf

Anmietung durch Gäste

  • Bewerbung

    Für die Anmietung füllen Sie bitte das Anmeldeformular auf unserer Website aus und versenden es per E-Mail an uns.

  • Reservierung

    Sofern ein Apartment im gewünschten Zeitraum frei ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail.

    Zur verbindlichen Reservierung sind folgende Zahlungen erforderlich:

    • Miete für den ersten Monat (500,00 € Einzelapartment / 750,00 € Doppelapartment)
    • Kaution (500,00 € Einzelapartment / 750,00 € Doppelapartment)

    Hinweis: Die Stornierung ist gegen eine Gebühr in Höhe von 100,00 € bis zu einem Monat vor Mietbeginn möglich.

  • Mietvertrag

    Nach der eingegangenen Miet- und Kautionszahlung senden wir Ihnen den Mietvertrag per Mail zu. Der Mietvertrag muss von Ihnen ausgedruckt und im grauen Feld unterschrieben werden.

    Den unterzeichneten Vertrag im Original senden Sie per Post an:

    Studierendenwerk Essen-Duisburg AöR
    Reckhammerweg 1
    45141 Essen
    Deutschland

    Nachdem wir den unterschriebenen Mietvertrag erhalten haben, schicken wir Ihnen folgende Unterlagen per Post zu:

    • Mietvertrag (von beiden Vertragsparteien unterzeichnet)
    • Den Ablaufplan und die Zugangsdaten für die Schlüsselübergabe
    • Die Einzugsermächtigung als Blanko-Formular (bitte Frist im Anschreiben beachten)
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Die Gästemappe mit allen wichtigen Information rund um das Gästehaus
  • Miete

    Das zugestellte Einzugsermächtigungsformular muss mit Angabe der IBAN, BIC und SWIFT per Mail (PDF) fristgerecht laut Anschreiben an die Wohnheimverwaltung zurückgesendet werden.

    Vertragsgrundlage ist, dass die Miete von einem Konto abgebucht werden kann, das an das SEPA-Lastschriftverfahren angebunden ist. Anfallende Gebühren für Überweisungen, Rücklastschriften o.ä. müssen von Ihnen gezahlt werden.

    Sollte es Schwierigkeiten mit der Abbuchung von einem ausländischen Konto geben, muss ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnet werden. Für nicht EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt generell, dass ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnet werden muss.

    Zur Eröffnung eines Kontos wird in der Regel folgendes benötigt:

    • Pass/Ausweis/o.ä.
    • Wohnungsgeberbestätigung
  • Ein- und Auszug

    Die Ein- und Auszüge werden von dem oder von der für das Gästehaus zuständigen Hausverwalterin oder Hausverwalter organisiert. Für den Einzug wird der Apartmentschlüssel in einem Schlüsseltresor deponiert, so dass Sie unabhängig von der Arbeitszeit der Hausverwalterin/ des Hausverwalters einziehen können. Die Zugangsdaten für den Tresor erhalten Sie einige Tage vor Mietbeginn per E-Mail.

    Der Auszug inkl. Abnahme der Wohnung wird persönlich von der zuständigen Hausverwalterin oder dem zuständigen Hausverwalter vorgenommen. Dazu muss Ihre Hausverwalterin oder Ihr Hausverwalter direkt von Ihnen kontaktiert werden. Die Kontaktdaten können Sie unserer Website entnehmen.

    Die Rücküberweisung der Kaution nach Mietende kann bis zu acht Wochen dauern. Bis dahin muss Ihr deutsches Konto aktiv sein.

  • Wohnsitz ummelden

    Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Essen oder Duisburg aufhalten, müssen sich je nach Aufenthaltsstatus beim entsprechenden Einwohnermeldeamt (EU-Länder) oder der Ausländerbehörde (Nicht-EU-Länder) Ihrer Stadt ummelden.

    Für den Termin benötigen Sie in der Regel:

    • Wohnungsbestätigung
    • Mietvertrag
    • Personalausweis/Pass

Anmietung durch Institute

  • Bewerbung

    Bei Interesse an einem unserer Apartments im Gästehaus sollte sich Ihr Institut bitte frühzeitig bei uns über den Vermietungsstand informieren.

    Für die Anmietung muss das Anmeldeformular auf unserer Website ausgefüllt und per Mail an uns versendet werden.

  • Reservierung/Miete

    Sofern ein Apartment im gewünschten Zeitraum frei ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail.

    Zur verbindlichen Reservierung müssen vom gastgebenden Institut folgende Zahlungen getätigt werden:

    • Miete für den kompletten Mietzeitraum
    • Kaution (500,00 € Einzelapartment / 750,00 € Doppelapartment)

    Hinweis: Die Stornierung ist gegen eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro bis zu einem Monat vor Mietbeginn möglich.

  • Mietvertrag

    Nach der eingegangenen Miet- und Kautionszahlung senden wir dem gastgebenden Institut den Mietvertrag zu. Der Mietvertrag muss von einem Verantwortlichen Ihres Instituts/ der Hochschule ausgedruckt und im grauen Feld unterschrieben werden.

    Der unterzeichnete Vertrag im Original ist per Post zu senden an:

    Studierendenwerk Essen-Duisburg AöR
    Reckhammerweg 1
    45141 Essen
    Deutschland

    Nachdem wir den unterschriebenen Mietvertrag erhalten haben, schicken wir folgende Unterlagen per Post:

    • Mietvertrag (von beiden Vertragsparteien unterzeichnet)
    • Ablaufplan
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Die Gästemappe mit allen wichtigen Information rund um das Gästehaus
  • Ein- und Auszug

    Die Ein- und Auszüge werden von der oder dem für das Gästehaus zuständigen Hausverwalterin oder Hausverwalter organisiert. Für den Einzug wird der Apartmentschlüssel in einem Schlüsseltresor deponiert, so dass der Gast unabhängig von der Arbeitszeit der Hausverwalterin oder des Hausverwalters einziehen kann. Die Zugangsdaten für den Tresor erhalten Sie und Ihr Gast einige Tage vor Mietbeginn per E-Mail.

    Der Auszug inkl. Abnahme der Wohnung wird persönlich von der zuständigen Hausverwalterin oder dem zuständigen Hausverwalter vorgenommen. Dazu muss die Hausverwalterin oder der Hausverwalter direkt vom Gast kontaktiert werden. Die Kontaktdaten können Sie unserer Website entnehmen.

    Die Rücküberweisung der Kaution nach Mietende kann bis zu acht Wochen dauern.

  • Wohnsitz ummelden

    Bewohnerinnen und Bewohner, die sich länger als 90 Tage in Essen oder Duisburg aufhalten, müssen sich je nach Aufenthaltsstatus beim Einwohnermeldeamt (EU-Länder) oder bei der Ausländerbehörde (Nicht-EU-Länder) ihrer Stadt ummelden.

    In der Regel wird für den Termin benötigt:

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Mietvertrag
    • Personalausweis/Pass
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Boryana Maksimova
Wohnen